Zahnärztliche Prophylaxe-Pässe im Land Brandenburg
Zur Vernetzung von Gruppen- und Individualprophylaxe hat die Landeszahnärztekammer Brandenburg mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst Zahnärztliche Prophylaxe-Pässe für Vorschulkinder und Schulkinder entwickelt. Darin vermerken die Zahnärztlichen Dienste und die Zahnarztpraxen ihre durchgeführten prophylaktischen Maßnahmen.
TIPP: Bewahren Sie den Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass im Kinder-Untersuchungsheft ("Gelbes Heft") auf. So geht er nicht verloren und ist schnell griffbereit, wenn er in die Kita, Schule und Zahnarztpraxis mitgenommen werden soll.
Seit dem Jahr 2006 gibt die Landeszahnärztekammer Brandenburg auch für Mutter und Kind einen Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass heraus. Zusammen mit dem Mutterpass wird er in den gynäkologischen Praxen ausgegeben und begleitet Mutter und Kind von der Schwangerschaft bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Auch beim Zahnarzt können Schwangere diesen Pass erhalten.